Musterfächer leihweise

AGB

1. Angebote, wichtige Hinweise

1.1. Angebote von JaDecor erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Konditionen, sofern nicht eine hiervon abweichende, individuelle Regelung getroffen wurde.

Ist der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt dies auch dann, wenn bei zukünftigen Geschäften nicht nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen verwiesen wird.

Eigenen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, auch für zukünftige Geschäfte. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer in einem Bestätigungsschreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt.

Abweichende Vereinbarungen gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen, anderslautenden Abrede ausschließlich für das Geschäft, für das sie getroffen wurden.

Alle Angebote von JaDecor sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Vertrag kommt erst entweder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von Seiten JaDecor oder dadurch zustande, dass JaDecor mit der Erbringung der Leistung beginnt. Für Bestellvorgänge im Internet gelten jedoch stattdessen die dort zum Bestellvorgang und Vertragsschluss gegebenen Hinweise.

1.2. JaDecor behält sich vor, die im Zuge der ständigen technischen Weiterentwicklung verbesserte Ausführung der bestellten Ware zu liefern, soweit dies dem Käufer unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zumutbar ist.

Geringfügige, dem Käufer unter Beachtung des Vertragszwecks zumutbare Abweichungen in Größe oder Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar.

Nach verschiedenen Herstellungsverfahren gefertigte, bzw. nach gleichen Herstellungsverfahren, aber zu verschiedenen Zeitpunkten gefertigte, sonst gleichartige Erzeugnisse können geringe Farbunterschiede zeigen, die wegen der Unterschiedlichkeit der Herstellungsverfahren bzw. Der Fertigungszeitpunkte sowie durch geringfügige Stoffschwankungen in den Ausgangsstoffen technisch nicht vermeidbar sind. Die Unterschiede sind für den Gebrauchswert ohne Belang, da die Helligkeitsdifferenzen in der Regel durch Benutzung der Erzeugnisse und bei normaler Bewitterung ausgeglichen werden. Sachmängelhaftungsansprüche werden hierdurch nicht begründet.

Die in einem Prospekt, Katalog, Kostenvoranschlag, Angebot oder im Internet zur Verfügung gestellten Informationen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben oder Angaben zu Gebrauchseignung oder Verwendungszweck stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen dar und gelten nur dann als Beschaffenheitsgarantie im Sinne von §§ 443, 444 BGB, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

2. Lieferzeit

2.1. Liefer- oder Ausführungstermine sind nur dann verbindlich (§§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB), wenn sie im Einzelfall mit Rechtsbindungswillen konkret vereinbart worden sind.

2.2. JaDecor ist stets um die Einhaltung der vereinbarten Leistungs- und Lieferfristen bemüht. Die Verbindlichkeit dieser Fristen steht aber unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch JaDecors Vorlieferanten bzw. Hersteller.

Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen und -behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Energie/Energieträgern, Roh- und Hilfsstoffen, Betriebsstörungen irgendwelcher Art im eigenen oder den mit der Erfüllung zusammenhängenden Betrieben sowie durch Verfügungen von Behörden hervorgerufene Hindernisse, welche die Lieferungen erschweren, befreien JaDecor für die Dauer ihrer Auswirkung von der Liefer- oder Leistungspflicht, wenn JaDecor das Hindernis nicht zu vertreten hat.

Gegenüber Verbrauchern gelten diese Vorbehalte nur, wenn JaDecor zur Erfüllung ihrer Lieferpflicht ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Vertragspartner dieses Deckungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig für die Erfüllung ihrer Lieferverpflichtung beliefert wird. JaDecor wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.

2.3 Bei nachträglich erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend.

2.4. Verzögert sich die Erbringung der Leistung durch JaDecor, weil der Käufer sie nicht entgegen nimmt oder eine vertraglich vorgesehene oder erforderliche Mitwirkung unterlässt, wird JaDecor ihn hierzu auffordern. Bis zur Nachholung laufen vereinbarte Lieferungs- oder Leistungsfristen nicht weiter bzw. verlängern sich entsprechend. Einen JaDecor durch die Verzögerung entstehenden Schaden hat der Käufer ihr zu ersetzen.

Wirkt der Käufer nicht mit, obwohl JaDecor ihn hierzu unter Setzung einer angemessenen Frist aufgefordert hat, hat sie das Recht, den Vertrag zu kündigen und die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe des § 649 BGB zu fordern, auch soweit Vertragsgegenstand die Lieferung von Sachen ist. Bereits bei JaDecor vorhandene oder von ihr verbindlich bestellte Sachen muss der Käufer ihr auf Verlangen abnehmen. Wahlweise ist JaDecor nach Ankündigung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Käufer obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen.

2.5. In allen anderen Fällen hat der Käufer JaDecor bei Überschreitung der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die zwei Wochen nicht unterschreiten darf.

2.6. Sofern nicht anders vereinbart und dem Käufer zumutbar, ist JaDecor berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

3. Gefahrenübergang, Versand

3.1. Ist der Käufer nicht Verbraucher (§ 13 BGB), so gilt: sowohl bei Abholung als auch bei Versand des Produkts geht die Gefahr in dem Zeitpunkt über, in dem JaDecor der zur Ausführung des Versandes bestimmten Person das Produkt übergeben hat. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Käufer vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Mitteilung über die Auslieferungsbereitschaft auf den Käufer über.

  1. Wareneingang, Rügepflichten

4.1. Das Produkt oder die Lieferung ist bei Erhalt auf Vollständigkeit, Beschädigung der Verpackung und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind JaDecor unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4.2. Ist der Käufer Unternehmer, bestehen Gewährleistungsansprüche nur, soweit er bezüglich der gerügten Mängel seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

4.3 Bei berechtigter Mängelrüge ist JaDecor berechtigt, Nacherfüllung nach ihrer Wahl vorzunehmen, wenn der Käufer nicht Verbraucher ist. Dies bedeutet, dass JaDecor entscheidet, ob eine Mangelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist JaDecor zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet JaDecor zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung.

Schlägt die Nacherfüllung wiederholt fehl, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  1. Gewährleistung, allgemeine Haftung

5.1. Bei berechtigter Mängelrüge ist JaDecor berechtigt, Nacherfüllung nach ihrer Wahl vorzunehmen, wenn der Käufer nicht Verbraucher ist. Dies bedeutet, dass JaDecor entscheidet, ob eine Mangelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist JaDecor zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet JaDecor zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung.

Schlägt die Nacherfüllung wiederholt fehl, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2. JaDecor haftet nicht, wenn Untergründe nicht sorgfältig nach ihren aktuellen Untergrundvorbehandlungs- und/oder Verarbeitungsrichtlinien vorbereitet wurden.

5.3. Für Mangel- und Mangelfolgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, und für jegliche sonstigen Schäden haftet JaDecor nur

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

– wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

– wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder

– nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.

Darüber hinaus haftet JaDecor wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher vertragstypischer Pflichten. In diesem Fall beschränkt sich ihre Haftung für einfache Fahrlässigkeit jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren (vertragstypischen) Schaden.

Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von JaDecor. Ist der Käufer nicht Verbraucher, ist auch die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

6. Preise

6.1. Soweit nicht anders vereinbart, berechnet JaDecor die Preise gemäß der im Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Preisliste.

6.2. Ist der Käufer nicht Verbraucher, gelten die Preise
– soweit nicht anders vereinbart – netto ab jeweiligem Auslieferungslager oder benanntem Bestimmungsort gemäß INCOTERMS in der jeweils aktuellen Fassung. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich berechnet.

6.3. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ist JaDecor ggf. berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen. Würde diese mehr als 10% betragen, wird der Preis neu verhandelt.

Gegenüber Verbrauchern gilt das Anpassungsrecht nur, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Beginn der Lieferung/Ausführung mehr als 4 Monate liegen, oder wenn sich bei früherem Beginn die Fertigstellung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen um mehr als 4 Monate verzögert.

7. Zahlungen, Zahlungsverzug

7.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort und ohne Zahlungsziel fällig.

7.2. Ein Rechnungsausgleich anders als durch Zahlung von Geld bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Zustimmung von JaDecor und erfolgt rein erfüllungshalber. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Käufer.

7.3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist JaDecor berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen (gegenüber Verbrauchern: 5%-Punkte). JaDecor bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden auf Nachweis geltend zu machen. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen geringeren Verzugszinsschaden nachzuweisen, soweit es sich nicht um die JaDecor gem. § 288 BGB zustehenden Zinsen handelt.

7.4. Wird JaDecor nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers oder eine vergleichbare andere erhebliche Gefährdung ihrer Zahlungsansprüche bekannt, kann sie angemessene Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit fordern. Verweigert der Käufer Vorauszahlungen oder Sicherheit, so kann JaDecor vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.

Bei Zahlungseinstellung, der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers bzw. der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des Käufers, sind sämtliche offenen Forderungen von JaDecor sofort fällig. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht; am Fälligkeitstag ist mindestens der Betrag zu leisten, der auf den nicht beanstandeten Teil der Lieferung entfällt.

7.5. Nicht-Zahlung von erhaltenen Lieferungen ohne rechtfertigenden Grund ist ein Grund für fristlose Vertragskündigung durch JaDecor.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Sofern nicht die gesetzlichen Regeln über Vermischung, Verarbeitung etc. entgegen stehen, bleiben gelieferte Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Käufer bestehenden Forderungen, auch der künftigen Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, im Eigentum von JaDecor.

8.2. Im Fall von Be- und Verarbeitung sowie Vermengung der Vorbehaltsware durch den Käufer steht JaDecor das (Mit)-Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- und Verarbeitung an der dadurch ggf. entstehenden beweglichen Sache zu.

8.3. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die gelieferten Sachen zu verfügen, insbesondere sie einzubauen und/oder zu veräußern. Diese Berechtigung des Käufers erlischt, wenn er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt, insbesondere nicht, die Ware zu verpfänden bzw. zur Sicherheit zu übereignen.

8.4. Für den Fall der Weiterveräußerung oder des Eigentumsübergangs durch Einbau oder Übereignung auf Dritte tritt der Käufer zur Sicherung sämtlicher Forderungen gegen ihn schon jetzt seine bestehenden und/oder künftigen vertraglichen oder sonstigen Ansprüche gegen Dritte an JaDecor ab; JaDecor nimmt die Abtretung schon jetzt an.

Wurden Sachen durch Einbau o.ä. Eigentum des Käufers, räumt er JaDecor nach ihrer Wahl das Recht ein, die Sachen wieder auszubauen. Die bloße Lagerung auf einem Grundstück erfolgt bis zur vollständigen Bezahlung nur zu einem vorübergehenden Zweck, gilt daher nicht als Einbau und macht die Sachen auch nicht zum Grundstückszubehör.

8.5. Werden Vorbehaltswaren zusammen mit fremden, nicht JaDecor gehörenden Waren weiter veräußert, so gelten die Forderungen nur in Höhe des Wertes (Rechnungswertes) der JaDecor gehörenden Waren als abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von verarbeiteter Vorbehaltsware gelten die künftigen Forderungen des Käufers gegen Dritte schon jetzt in der Höhe an JaDecor abgetreten, die dem Wert ihres Miteigentumsanteils entspricht.

8.6. Der Käufer ist bis zu einem jederzeit zulässigen Widerruf seitens JaDecor berechtigt, die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einzuziehen. Auf Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und JaDecor die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Von seiner eigenen Einzugsbefugnis wird JaDecor keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. JaDecor ist berechtigt, den Abnehmern die Abtretung im Namen des Käufers anzuzeigen.

8.7. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen die gesamten Forderungen von JaDecor um mehr als 20 %, ist JaDecor auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.

8.8. Der Käufer ist verpflichtet, JaDecor unverzüglich von einer Prüfung der Vorbehaltsware oder von einer Beeinträchtigung durch Dritte zu unterrichten.

9. Zuständige Gerichte; anwendbares Recht

9.1. Gerichtsstand ist 56068 Koblenz, soweit der Käufer nicht Verbraucher ist. JaDecor ist jedoch berechtigt, Rechtsschutz auch bei jedem anderen Gericht zu suchen, welches nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder des Staates des Sitzes des Käufers für den betreffenden Streit zuständig ist.

9.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10. Rücksendekosten nach Widerruf:

10.1. Bei einem Fernabsatzvertrag (§§ 312 b Abs. 1 S. 1 BGB) über die Lieferung einer Sache hat der Käufer im Falle eines Vertragswiderrufs gem. §§ 312 d, 355 BGB die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Sache zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

11. Sonstiges

11.1. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

11.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.